top of page
AutorenbildMatthias Böhm

Das Gebäudeenergiegesetz: Die Richtlinie des Heizens

Aktualisiert: 7. Sept. 2023

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten mit dem Ziel, die Klimaziele zu erreichen und den Energieverbrauch sowie CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Wenn Sie Ihre Heizung erneuern möchten, müssen Sie gemäß dem GEG bestimmte Aspekte beachten, da dieses energetische Anforderungen festlegt, die bei der Erneuerung der Heizung eingehalten werden müssen. Das GEG trägt somit zur Förderung energieeffizienter Maßnahmen im Gebäudebereich bei und unterstützt den Übergang zu einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Zukunft. Welche Auswirkungen das GEG auf Sie hat und welche Anpassungen 2024 gemacht werden erfahren Sie hier.



Jetzt unverbindliches Festpreisangebot anfragen und sicher in die Zukunft blicken!



Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz, das seit dem 1. November 2020 in Deutschland gilt und mehrere bestehende Gesetze und Verordnungen zur Energieeffizienz in Gebäuden zusammenführt. Es löst die Energiesparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Das Hauptziel des GEG ist es, energietechnische Sanierungen und Energieeinsparungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu fördern und die Anforderungen zur Energieeffizienz zu vereinheitlichen.


Durch die Zusammenführung der verschiedenen Gesetze und Verordnungen schafft das GEG Klarheit und Transparenz für Verbraucher. Dabei berücksichtigt es auch die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie, die den Mitgliedsländern der Europäischen Union bereits seit 2010 Energieeinsparungsziele vorgibt. Eine wichtige Vorgabe dieser Richtlinie ist der Standard für Niedrigenergiehäuser, den seit 2021 alle Neubauten erfüllen müssen.


Ein bedeutender Vorteil des GEG besteht darin, dass es bisherige Unstimmigkeiten zwischen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) behebt. Dadurch wird die Umsetzung von Gebäudeprojekten erleichtert, da klare und einheitliche Anforderungen für Energieeinsparungen festgelegt sind.


Das Gesetz umfasst Regelungen in verschiedenen Bereichen der Energieeffizienz, wie zum Beispiel den baulichen Wärmeschutz, den Einsatz erneuerbarer Energien, die Effizienz von Heizungs- und Klimatechnik sowie den Nachweis der Energieeffizienz von Gebäuden.


Insgesamt wird darauf abgezielt, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es schafft einen rechtlichen Rahmen für energietechnische Sanierungen und Neubauten, um den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren und somit einen nachhaltigeren Gebäudebestand zu schaffen.



Richtlinien und Ziele des GEG

In Deutschland besteht ein Bedarf von mehr als einem Drittel des gesamten Energieverbrauchs für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserversorgung. Über 80 Prozent dieser Wärme werden immer noch aus fossilen Energieträgern gewonnen. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) folgende zentrale Ziele festgelegt:

  1. Energieeinsparung in Gebäuden: Das Gebäudeenergiegesetz strebt danach, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und somit einen Beitrag zur nationalen Klimaschutzpolitik zu leisten.

  2. Erhöhung des erneuerbaren Energieanteils: Das GEG soll die Verwendung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor fördern, indem es den Einsatz von Heizsystemen die auf erneuerbaren Energien basieren unterstützt.

  3. Schonung von Ressourcen: Das GEG hat das Ziel, fossile Ressourcen zu schonen und die Abhängigkeit von energieimportierenden Ländern zu verringern.

  4. Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand: Durch das GEG werden Anforderungen an Sanierungen und Neubauten festgelegt, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu verbessern.

  5. Wirtschaftlichkeit: Wirtschaftliche Aspekte haben eine hohe Priorität bei der Umsetzung des GEG. Es soll sicherstellen, dass energieeffizientes Sanieren und Bauen finanziell attraktiv sind.

Das übergeordnete Ziel des GEG besteht darin, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern, Ressourcen zu schonen und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Gleichzeitig soll es wirtschaftliche Anreize schaffen, um die Akzeptanz und Umsetzung der energetischen Maßnahmen zu fördern.


Heizen gemäß dem GEG? Jetzt Festpreisangebot unverbindlich anfragen!



GEG-Reformen 2024: Das kommt auf Sie zu

Der bereits vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf besagt, dass ab dem 1. Januar 2024 das Gebäudeenergiegesetz umfangreich geändert wird. Laut dem neuen Gesetz müssen ab dann 65 Prozent der neu installierten Heizungen in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden erneuerbare Energien nutzen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse. Der Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen wird größtenteils verboten.


Bereits vorhandene Heizungen dürfen weiterhin genutzt und repariert werden. Falls eine kaputte Heizung nicht repariert werden kann, gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren, um die Anforderungen an erneuerbare Energien zu erfüllen. Innerhalb dieser Frist kann eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31. Dezember 2044. Bei alledem bleibt die Austauschpflicht für alte Heizungen nach spätestens 30 Jahren aber bestehen, bestimmte Ausnahmen gelten weiterhin.


Gas- und Ölheizungen müssen also ausgetauscht werden, wenn diese:

  1. 30 Jahre oder älter sind

  2. Konstanttemperaturkessel sind

  3. Eine Nennleistung von 4-400 kW haben

Ab 2044 müssen fossile Energie nutzende Heizungen unabhängig von ihren Voraussetzungen ausgetauscht werden.


Jetzt Festpreisangebot unverbindlich anfragen und erneuerbar Heizen!



Das GEG im Fazitcheck

Wenn Sie immer noch eine veraltete Heizungsanlage nutzen, sollten Sie spätestens jetzt über einen Umstieg auf erneuerbare Energien nachdenken, da der Wechsel insbesondere durch die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) attraktiv ist und durch das GEG in Zukunft einen zwingenden Charakter erlangt.


Daulto steht Ihnen als Partner für Ihre Heizungsmodernisierung zur Seite. Wir bieten Ihnen gerne eine umfassende Beratung, um effizient und kostensenkend zu heizen und die richtige erneuerbare Wärmequelle für Ihre Wünsche und Ihr Zuhause zu finden.


Der Heizungswechsel selbst wird mit Daulto zu einem einfachen und bequemen Projekt für Sie. Wir übernehmen die Koordination und Planung aller erforderlichen Schritte, Sie können sich dank unserem Rundum-Sorglos-Paket entspannt zurücklehnen.


Mit unserem Daulto-Fördermittelservice unterstützen wir Sie dabei, die maximale Unterstützung für Ihre Modernisierung zu erhalten und Ihr Heizerlebnis zu optimieren!


Festpreis unverbindlich anfragen, einfach umsteigen und von vielen Vorteilen profitieren!

bottom of page